Krebsvorsorge

Ab dem 20. Lebensjahr erfolgt der jährliche Krebsvorsorgeabstrich vom Gebärmutterhals und die vaginale gynäkologische Untersuchung.

Ab dem 30. Lebensjahr wird die Krebsvorsorge ergänzt durch das Abtasten der Brust.

Ab de 50. Lebensjahr wird die Krebsvorsorge durch die rektale Untersuchung und den immunologischen Stuhltest ergänzt.

Zu einer umfassenden gynäkologischen Beurteilung im Rahmen der Vorsorge empfehlen wir die zusätzlichen Ultraschalluntersuchung der Brust und den vaginalen Ultraschall. Mit Hilfe dieser nicht strahlenbelastenden Untersuchungsmethode können in der Brust so frühzeitig nicht tastbare Veränderungen entdeckt und abgeklärt werden. Im vaginalen Ultraschall können sämtliche Organe des kleinen Beckens (z.B. Harnblase, Gebärmutter, Eierstöcke und Eileiter) beurteilt werden.